So funktioniert der Kauf einer Firma in der Schweiz als Österreicher
Erfahren Sie, wie der Kauf einer Firma in der Schweiz funktioniert. Alle Infos zu rechtlichen Anforderungen, Steuern und Finanzierungsmöglichkeiten.
Wer international Geschäfte macht, kennt das Gefühl: Die Rechnungsstellung an Kunden im Ausland wirft viele Fragen auf. Plötzlich tauchen Begriffe wie “Reverse Charge” und “innergemeinschaftliche Lieferung” auf – wie es dann mit der Umsatzsteuer aussieht, ist vielen österreichischen UnternehmerInnen nicht ganz klar.
Tatsächlich gibt es hier ein paar Dinge zu beachten, allerdings ist das System logischer, als es zunächst scheint. In diesem Artikel erklären wir dir alles, was du wissen musst – denn mit den richtigen Informationen navigierst du sicher durch die Regelungen der Umkehr der Steuerschuld Österreich.
Wenn deine Kunden sich nur in Österreich befinden, weißt du sicher, wie es funktioniert: Normalerweise würdest du die Umsatzsteuer auf deine Rechnung schreiben und sie ans Finanzamt abführen – es sei denn, du bist Kleinunternehmer und daher von der Umsatzsteuer befreit.
Doch wenn du Rechnungen an Kunden im Ausland stellst, gilt eine von Grund auf andere Regelung: das Reverse Charge Verfahren Österreich. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Umkehrung der Steuerschuld. Das bedeutet, dass du deine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellst und dein Kunde sich um die Steuer in seinem Land kümmern muss. Das System folgt dem Prinzip des Bestimmungslandprinzips: Die Steuer wird dort erhoben, wo die Leistung letztendlich verbraucht wird.¹
Keine Sorge, das beeinflusst die Beziehung zu deinen AuftraggeberInnen normalerweise nicht. Denn dein Geschäftskunde in Deutschland oder anderen EU-Ländern kann sich die gezahlte Vorsteuer ohnehin wieder zurückholen.
Würdest du die österreichische Umsatzsteuer berechnen, entstünde ein kompliziertes Hin und Her zwischen den Finanzämtern. So bleibt die Steuer einfach dort, wo sie hingehört – im Land des Leistungsempfängers.
Wichtig zu verstehen: Diese Regelung gilt ausschließlich für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B). Privatkunden fallen nicht unter diese Regelung.
Der eigentliche Zweck dieser Regelung: Die EU will damit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Betrug verhindern und den grenzüberschreitenden Handel vereinfachen. Ohne Reverse Charge Österreich könnten findige Betrüger die unterschiedlichen Steuersysteme ausnutzen. Gleichzeitig sparst du dir als ehrlicher Unternehmer den Papierkram mit ausländischen Finanzämtern – denn alle Umsätze, die unter das Reverse Charge Verfahren fallen, müssen in Österreich dokumentiert werden. Mehr dazu gleich.
Die Frage, wann du Reverse Charge in Österreich anwenden musst, hängt davon ab, was du machst und mit wem du Geschäfte machst. Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen ist zunächst entscheidend, wo die Leistung erbracht wird. Dieser "Ort der Dienstleistung" bestimmt gemäß § 19 UStG, wer die Umsatzsteuer schuldet.¹
Die wichtigsten Anwendungsfälle für Reverse Charge sind:
Wenn du als österreichischer Unternehmer B2B Dienstleistungen aus Österreich an andere EU-Staaten erbringst, greift fast immer das Reverse Charge Verfahren. Nehmen wir an, du gestaltest eine Website für eine Firma in Italien oder schreibst einen Text für einen deutschen Kunden. In diesem Fall ist deine Leistung in Österreich weder steuerbar noch steuerpflichtig. Du stellst eine Nettorechnung aus und dein Kunde führt die Umsatzsteuer in seinem Land ab.
Die Voraussetzung dafür ist simpel: Beide Unternehmen müssen ihre UID-Nummer verwenden. Diese Nummer ist dein Ticket für steuerfreie innergemeinschaftliche Geschäfte. Auch als Kleinunternehmer kannst du dir eine UID-Nummer beim Finanzamt holen. Du schuldest trotzdem keine Umsatzsteuer in Österreich, aber du kannst dann problemlos B2B-Geschäfte im EU-Ausland abwickeln.
Wie bereits erwähnt, gilt die Umkehr der Umsatzsteuer nicht für Privatpersonen. Die UID dient also als Nachweis, dass dein Kunde tatsächlich ein Unternehmer ist. Du solltest diese Nummer übrigens immer überprüfen – es gibt dafür kostenlose Online-Tools. In deiner österreichischen Umsatzsteuervoranmeldung taucht dieser Umsatz dann gar nicht auf, weil er in Österreich nicht steuerbar ist.
Während bei Dienstleistungen die Regeln relativ klar sind, wird es bei Warenlieferungen innerhalb der EU etwas komplexer. Hier gelten andere Bestimmungen als bei Services, da es sich ja um physische Produkte handelt.
Aber auch innerhalb Österreichs gibt es überraschenderweise Fälle, wo Reverse Charge zur Anwendung kommt. Hier einige nationale Sonderfälle, bei denen Reverse Charge auch innerhalb Österreichs gilt oder spezielle Regelungen angewendet werden:
Diese Regelungen sollen hauptsächlich Umsatzsteuerhinterziehung in betrugsanfälligen Branchen verhindern.
Was passiert eigentlich, wenn du eine Rechnung nach Amerika, nach Großbritannien oder in die Schweiz stellst? Grundsätzlich sind deine Leistungen an Unternehmen in Drittstaaten in Österreich ebenfalls nicht steuerbar – du stellst also auch hier eine Nettorechnung aus. Ob im jeweiligen Drittland ein dem Reverse Charge ähnliches Verfahren gilt, musst du für jedes Land einzeln prüfen.
Das Außenwirtschaftscenter der Wirtschaftskammer Österreich ist hier deine beste Anlaufstelle. Dort erfährst du, welche speziellen Regelungen für das jeweilige Land gelten und worauf du achten musst. Jedes Land hat seine eigenen Steuergesetze und was in der EU funktioniert, muss nicht automatisch auch mit der Schweiz oder den USA klappen.
Wichtig: Die UID deines Kunden musst du trotzdem überprüfen, um sicherzugehen, dass es sich tatsächlich um ein B2B Geschäfts handelt. Für einige europäische Nicht-EU-Länder wie Norwegen, die Schweiz und Großbritannien gibt es eigene UID-Checker – der österreichische UID-Checker funktioniert nämlich nur für EU-Umsatzsteuernummern.
Eine falsche Rechnung kann teuer werden – deshalb ist es wichtig, dass du die Reverse Charge Rechnung Pflichtangaben für Österreich kennst. Das Grundprinzip ist einfach: Du stellst eine Rechnung über den Nettobetrag aus, ohne Umsatzsteuer auszuweisen. Wichtig: Damit das Reverse Charge Verfahren greift, muss die Rechnung bis zum 15. des Folgemonats nach Leistungserbringung ausgestellt werden.
Deine Reverse Charge Rechnung braucht alle üblichen Rechnungsbestandteile plus einige spezielle Angaben:³
Ganz wichtig: Du darfst auf keinen Fall Umsatzsteuer ausweisen! Das wäre ein Fehler, der zu Komplikationen führen kann. Dein Kunde würde dann nämlich zweimal Steuer zahlen – einmal an dich und einmal in seinem Land. Außerdem würdest du eine Steuer ausweisen, die du gar nicht ans Finanzamt abführst, was rechtliche Konsequenzen haben kann.
Die Zusammenfassende Meldung für das Reverse Charge Verfahren ist das Kontrollsystem der EU für grenzüberschreitende Geschäfte. In der ZM listest du alle deine Geschäfte mit EU-Unternehmern auf, sortiert nach deren UID-Nummern. Du gibst dabei die Summe aller Bemessungsgrundlagen pro Kunde und Abrechnungszeitraum an – also alle Rechnungen, die du während des Zeitraums an den jeweiligen Kunden gestellt hast.
Damit stellt die EU sicher, dass jedes Land sein rechtmäßiges Steueraufkommen erhält. Deine Umsätze ins EU-Ausland sind bis zum Ende des auf die Dienstleistungserbringung folgenden Abrechnungszeitraums in FinanzOnline einzutragen.
Die Fristen für die Abgabe der ZM hängen von deinem Jahresumsatz ab. Je nachdem, wieviel du verdient hast, musst du diese Art der Steuererklärung quartalsweise oder monatsweise abgeben:⁴
| Umsatz | ZM-Abgabe |
|---|---|
| 0 - 55.000 EUR (Kleinunternehmer) | Quartal |
| 0 - 55.000 EUR (Verzicht auf Kleinunternehmerbefreiung) | Quartal |
| 55.000 - 100.000 EUR | Quartal |
| Über 100.000 EUR | Monat |
Die Abgabefrist ist immer der letzte Tag des Folgemonats – diese Frist gilt unabhängig davon, ob du deine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich abgibst..
Achtung: Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist nur dann steuerfrei, wenn du die ZM fristgerecht abgegeben hast. Versäumst du die Frist, kann das Finanzamt theoretisch Umsatzsteuer nachfordern – auch wenn eigentlich Reverse Charge gilt. Das ist ärgerlich und absolut vermeidbar, wenn du dir die Termine gut merkst.
Keine Sorge, die ZM ist in FinanzOnline wirklich einfach zu erledigen. So funktioniert’s:
Das System prüft automatisch die Gültigkeit der UID-Nummern. Falls eine Nummer nicht stimmt, bekommst du sofort eine Fehlermeldung. Das könnte zum Beispiel bei einer UID aus dem Nicht-EU-Ausland der Fall sein. So vermeidest du Probleme mit dem Finanzamt von vornherein.
Wenn du regelmäßig internationale Geschäfte machst, kennst du die Herausforderung: Verschiedene Währungen, hohe Bankgebühren und undurchsichtige Wechselkurse können deine Gewinne unbemerkt schmälern.
Doch das kannst du ganz einfach vermeiden – dank Wise. Wise Business ist ein Multi-Währungs-Konto, das speziell für international tätige Unternehmen entwickelt wurde.
Hier die wichtigsten Features von Wise für deine internationalen Geschäfte:
Mit diesen Features sparst du nicht nur Geld bei den Transaktionskosten, sondern auch Zeit und Nerven bei der Abwicklung deiner internationalen Geschäfte. Und das Beste? Wise verzichtet auf Kontoführungsgebühren!
Teste Wise Business – die ideale Finanzbasis für dein internationales Geschäft!
Reverse Charge mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, aber im Kern ist es ein logisches System, das dir das internationale Geschäft erleichtert. Wenn du die Grundregeln verstehst – UID-Nummern prüfen, korrekte Rechnungen ausstellen, ZM nicht vergessen – dann läuft alles reibungslos. Die größten Fehler passieren meist aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit, nicht weil das System so komplex wäre. Mit der richtigen Vorbereitung wird Reverse Charge zur Routine, und du kannst dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: dein Geschäft erfolgreich international auszubauen.

Reverse Charge bedeutet, dass nicht du als Leistungserbringer die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführst, sondern dein Geschäftskunde im Empfängerland – daher auch "Umkehrung der Steuerschuld".
Du wendest Reverse Charge hauptsächlich bei B2B-Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern an. Beide Unternehmen müssen dafür ihre UID-Nummer verwenden und es muss sich um eine grenzüberschreitende Leistung handeln.
Für Kunden im EU-Ausland stellst du eine Nettorechnung ohne Umsatzsteuer.
Du berechnest selbst die österreichische Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag und meldest diese. Im Endeffekt ist das für dich als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen ein Nullsummenspiel.
Die ZM ist eine Meldung ans Finanzamt über alle deine B2B-Geschäfte mit EU-Unternehmen. Du brauchst sie immer, wenn du steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen oder Reverse-Charge-Dienstleistungen erbringst, und musst sie je nach Umsatz monatlich oder quartalsweise einreichen.
Quellen:
¹ Reverse Charge B2B, WKO, Oktober 2025
² Dreiecksgeschäfte, WKO, Oktober 2025
³ Reverse Charge, Unternehmensservice Portal, Oktober 2025
⁴ Zusammenfassende Meldung, Unternehmensservice Portal, Oktober 2025
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