Immobilienkauf in Albanien: Was Deutsche Käufer wissen müssen.
Planen Sie den Immobilienkauf in Albanien? Erfahren Sie, was deutsche Käufer wissen müssen, und entdecken Sie, wie Wise Ihnen helfen kann.
Das Telefon klingelt. Am anderen Ende der Leitung überbringt eine Stimme Nachrichten, die alles verändern. Eine unbekannte Tante im Ausland ist gestorben. Ein Moment der Trauer - und plötzlich stehen Sie vor Fragen, mit denen Sie nie gerechnet haben. Das gilt besonders, wenn das Vermögen nicht auf einem deutschen Konto liegt, sondern in einer Villa an der Costa Brava, auf einem Schweizer Konto oder amerikanischen Aktien steckt.
Plötzlich stehen Sie vor einem Labyrinth ohne Wegweiser:
Welches Recht gilt? Welche Steuern verlangt der Fiskus? Und wie holen Sie das Geld sicher und günstig nach Deutschland, ohne dabei in Gebührenfallen zu tappen?
Ein Erbe aus dem Ausland ist weit mehr als nur ein Geldtransfer. Es ist ein Marathon durch Rechtssysteme, Steuerbehörden und Bankenwelten mit teuren Hürden, wenn Sie unvorbereitet starten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechtsvorschriften relevant sind, welche Pflichten gelten und wie Sie mit smarten Lösungen wie Wise finanzielle Stolperfallen erfolgreich umgehen.
Ein Erbe wird international, sobald es über Deutschland hinausreicht - sei es durch Vermögen im Ausland, einen Wohnsitz jenseits der Grenze oder Erben in verschiedenen Ländern.
Um in diesem Geflecht für mehr Klarheit zu sorgen, wurde 2015 die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) eingeführt. Sie funktioniert wie eine klare Verkehrsregel im internationalen EU-Erbrecht:
Grundsätzlich gilt das Recht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Dadurch werden Zuständigkeitskämpfe zwischen Ländern verhindert und es entsteht Klarheit, wo vorher Chaos herrschte.
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) hat den Vorteil, dass es die Abwicklung von Erbfällen in der ganzen EU erleichtert. Ausgenommen sind lediglich Dänemark und Irland. Anstatt in jedem Land separat einen Erbschein zu beantragen, weisen Sie Ihre Erbenstellung mit dem Europäischen Nachlasszeugnis (ENZ) einmalig nach. Es wird europaweit anerkannt. In Deutschland können Sie das ENZ beim Nachlassgericht oder über einen Notar beantragen.
💡 Ihr erster Schritt, klären Sie diese drei Fragen:
1. Welcher Staat ist zuständig?
2. Welches Erbrecht gilt?
3. Welcher Nachweis ist der richtige - Erbschein oder ENZ?
Eine frühzeitige Klärung dieser Fragen bildet das Fundament für den gesamten Prozess. Sie erspart Ihnen teure Umwege und rechtliche Sackgassen.1/2
Sobald die rechtlichen Fragen geklärt sind, rückt der steuerliche Aspekt in den Vordergrund. Entscheidend ist, ob und inwieweit Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, denn das bestimmt die Höhe der Abgaben auf Ihr Erbe.3
💡 Nach deutschem Erbschaftsteuergesetz (§ 2 ErbStG) gilt:
➡️ Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz in Deutschland, oder...
➡️ ...leben Sie als Erbe in Deutschland,
dann greift das Weltvermögensprinzip. Alles, was Sie erben, unterliegt hier in Deutschland der Besteuerung - unabhängig davon, wo sich der Gegenstand des Erbes befindet.
Eine Besonderheit betrifft deutsche Staatsbürger. Selbst wenn sie ins Ausland ziehen, bleiben sie noch fünf Jahre nach ihrem Wegzug steuerpflichtig.
Liegt weder bei Ihnen noch beim Erblasser ein Bezug zu Deutschland vor, wird nur das hierzulande befindliche Vermögen besteuert - etwa eine Wohnung in Berlin.
Nicht jeder Euro wird besteuert. Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab und wirken wie Ihr finanzielles Polster:4
➡️ Steuerklasse I: Ehepartner/Lebenspartner 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR, Enkel 200.000 EUR.
➡️ Steuerklasse II: Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten/Neffen 20.000 EUR.
➡️ Steuerklasse III: Alle übrigen (z. B. Freunde) 20.000 EUR.
Nur Beträge, die den Freibetrag übersteigen, werden mit Steuersätzen von 7 - 50 % versteuert.
Sobald Sie vom Erbe erfahren, läuft die Uhr. Ihnen bleiben drei Monate, um den Erwerb beim Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Wer diese Frist verstreichen lässt, riskiert Bußgelder und unnötigen Ärger.
Wenn eine hohe Summe aus dem Ausland auf Ihrem Konto eingeht, verlangt Ihre Bank gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) einen Nachweis über die Herkunft des Geldes.
Mit einem Erbschein, Testament oder Europäischen Nachlasszeugnis belegen Sie die Herkunft des Geldes - und sorgen dafür, dass die Überweisung reibungslos und ohne Verzögerungen abläuft.
Das größte Risiko bei Erbschaften aus dem Ausland heißt Doppelbesteuerung. Zwei Staaten - das Herkunftsland und Deutschland - wollen Steuern auf dasselbe Erbe.
💡 Das Prinzip der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA):
Ein DBA ist ein exklusiver Vertrag zwischen zwei Staaten. Er legt fest, wer wann besteuern darf. Deutschland hat solche Abkommen zur Erbschaftsteuer allerdings nur mit wenigen Ländern abgeschlossen, darunter die USA, Frankreich, die Schweiz, Griechenland, Dänemark und Schweden.
💡 Wenn kein DBA existiert:
Gemäß § 21 ErbStG können Sie die im Ausland gezahlte Steuer von Ihrer deutschen Steuerschuld abziehen, jedoch höchstens in Höhe der in Deutschland auf dieses Vermögen anfallenden Steuer. Diese Anrechnung gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren.5
💡 Ihr Sicherheitsnetz, Fachberatung:
Gerade bei Doppelbesteuerung ist ein Steuerberater oder Fachanwalt für internationales Erbrecht unverzichtbar. Er navigiert Sie durch diese komplexen Gewässer und sorgt dafür, dass Sie nicht mehr zahlen als nötig.
Ein Erbe mit Auslandsbezug erscheint oft komplex. In einzelne Schritte gegliedert, wird der Prozess jedoch überschaubar.6
💡 So gehen Sie vor:
➡️ Status klären:
Prüfen Sie zunächst, ob eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland vorliegt. Dreh- und Angelpunkt ist dabei Ihr Wohnsitz oder der des Erblassers.
➡️ Erbfall dokumentieren:
Sammeln Sie die Todesurkunde, das Testament und den Erbvertrag. Beantragen Sie anschließend den passenden Erbnachweis, also entweder einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis.
➡️ Fristen einhalten:
Melden Sie den Erwerb innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt (§ 30 ErbStG). Dies gilt auch für Schenkungen.
➡️ Nachlass bewerten:
Erstellen Sie eine vollständige Vermögensaufstellung zum Zeitpunkt des Todes. Diese bildet die Basis für die Steuerberechnung.
➡️ Mögliche Doppelbesteuerung prüfen:
Gibt es ein DBA? Falls nicht, beantragen Sie die Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern gemäß § 21 ErbStG.
➡️ Transfer vorbereiten:
Halten Sie die Erbnachweise griffbereit. Geben Sie bei der Überweisung einen klaren Verwendungszweck an, zum Beispiel Erbschaft Nachlass Max Mustermann. Das beschleunigt die Prüfung.
➡️ Steuererklärung abgeben:
Reichen Sie die Erbschaftsteuererklärung ein, sobald das Finanzamt Sie dazu auffordert, und prüfen Sie den Steuerbescheid anschließend sorgfältig.
Wenn rechtliche und steuerliche Fragen geklärt sind, bleibt oft die letzte Hürde:
Der Geldtransfer nach Deutschland. Genau hier entstehen oft unnötig hohe Kosten - zumindest, wenn man auf traditionelle Banken setzt.
💡 Lokal statt global:
Ein- und Auszahlungen laufen über lokale Bankpartner - dadurch entfallen unnötige Zwischenstationen.
💡 Garantierter Wechselkurs:
Ihr Geld wird zum Devisenmittelkurs getauscht - ganz ohne versteckte Aufschläge.
💡 Klare Kosten:
Alle Gebühren sind von Anfang an sichtbar:
Ab 0,47 %, bei sehr großen Beträgen sogar ab 0,1 %.
➡️ High-Speed statt SWIFT-Schnecke - 64 % der Transfers sind in Sekunden da, 95 % binnen 24 Stunden.
➡️ Große Beträge? Kein Problem - bis zu 20 Mio. EUR pro Überweisung. Ab 1,2 Mio. läuft es über Ihr Wise-Guthaben:
Einzahlen, in EUR umtauschen, und direkt weiter überweisen.
➡️ Empfangen wie ein Local - Kontodaten für 24 Währungen, Überweisungen in mehr als 160 Länder möglich.
💡 Mehr als nur Überweisungen:
Multi-Währungs-Konto, Debitkarte (physisch & virtuell), Kursfixierung für mehr Planungssicherheit, Business-APIs und ein hohes Maß an Regulierung & Sicherheit - Wise ist weit mehr als nur ein Transferdienst!
💡 Ihr Gewinn:
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Die Registrierung bei Wise ist einfach und unkompliziert. So funktioniert’s:
💡 Website oder App öffnen:
Egal ob am Laptop oder per Handy - starten Sie über Wise.com oder direkt in der Wise App.
💡 Kontoart wählen:
Privat oder geschäftlich - entscheiden Sie direkt oder später. Viele nutzen beides, sauber getrennt.
💡 Registrieren:
Mit E-Mail und Passwort oder via Google, Apple oder Facebook. Ganz nach Geschmack.
💡 Verifizieren:
Laden Sie ein gültiges Ausweisdokument hoch. Bei Business-Konten zusätzlich Infos zur Firma.
💡 Adresse bestätigen:
Per Stromrechnung, Steuerbescheid oder Kontoauszug - Hauptsache: klar lesbar und aktuell.
💡 (Optional) Wise Karte bestellen:
Direkt in der Wise App - physisch oder digital. Perfekt für Reisen, Online-Shopping oder spontane Fremwährungsausgaben.
💡 Unser Tipp:
Legen Sie gleich ein paar Währungen an, testen Sie die Wise App, empfangen Sie erste Zahlungen. Ein Konto, das weltweit denkt, eröffnet auch neue Wege.
Ein Erbe aus dem Ausland klingt schnell nach Papierbergen und Stress. Wenn Sie den Prozess jedoch Schritt für Schritt angehen, bleibt alles überschaubar. Drei Dinge sind dabei entscheidend - und mit dem richtigen Wissen leicht umsetzbar.
💡 1. Rechtliche Klarheit schaffen:
Die EU-Erbrechtsverordnung mag kompliziert erscheinen, ist aber ein nützlicher Wegweiser. Sie legt eindeutig fest, welches Recht gilt, und hilft, Missverständnisse und Umwege zu vermeiden.
💡 2. Steuern rechtzeitig regeln:
Fristen einhalten, Freibeträge nutzen, Doppelbesteuerung vermeiden - mit etwas Vorbereitung behalten Sie den Überblick und schützen Ihr Erbe vor unnötigen Abzügen.
💡 3. Den passenden Geldtransfer wählen:
Klassische Banken? Langsam und teuer. Wise? Schnell, transparent und zum garantierten Wechselkurs!
Mit der richtigen Vorbereitung und dem passenden Partner wird Ihr Auslandserbe zum Gewinn statt zum Geduldsspiel.
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Ja. Sobald Sie oder der Erblasser einen Bezug zu Deutschland haben, gilt Anzeigepflicht. Innerhalb von drei Monaten müssen Sie den Erwerb dem Finanzamt melden. Wer das vergisst, riskiert Ärger und Strafzuschläge.
💡 Keine Sorge:
Diese Steuer kann in Deutschland angerechnet werden - allerdings nur bis zur Höhe der deutschen Steuer, die auf das Auslandsvermögen entfällt. Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, hat das Vorrang.
Die gleichen wie bei einem deutschen Erbfall. Ehepartner: 500.000 EUR, Kinder: 400.000 EUR, Enkel: 200.000 EUR, entfernte Verwandte oder Freunde: 20.000 EUR. Alles darüber wird nach Steuerklasse mit 7 - 50 % besteuert.
Das ist kein Misstrauen, sondern Pflicht. Finanzinstitute müssen bei größeren Beträgen die Herkunft prüfen. Mit Erbschein, Testament oder Europäischem Nachlasszeugnis sind Sie auf der sicheren Seite - und der Transfer läuft schneller.
Auch Bitcoin & Co. sind steuerpflichtig. Maßgeblich ist der Wert zum Todestag. Weil Bewertung und Zugriffsrechte oft tricky sind, lohnt sich hier professionelle Beratung.
*Bitte siehe dir unsere Nutzungsbedingungen und die Produktverfügbarkeit für deine Region an oder besuche die Wise-Gebührenseite für die aktuellsten Informationen zu Preisen und Gebühren.
Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen stellen keine rechtlichen, steuerlichen oder sonstigen professionellen Beratungsfunktionen seitens Wise Payments Limited oder mit Wise verbundenen Unternehmen dar. Die Publikation ist nicht als Ersatz für die Einholung einer Steuerberatung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steueranwalt gedacht.
Wir geben keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien, dass die in dieser Publikation enthaltenen Inhalte korrekt, vollständig oder aktuell sind.
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