Die Beste Bank in der Schweiz: Ein Überblick der Top-Optionen.
Erfahren Sie, welche Banken in der Schweiz die besten Optionen bieten. Unser Leitfaden hilft, die richtige Wahl für Ihre finanziellen Bedürfnisse zu treffen.
Seit 2005 läuft in Deutschland eine steuerliche “Umstellung mit Tücken”: Der Wechsel von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung hat für viele Rentner das Risiko einer Doppelbesteuerung geschaffen. Wer in den letzten Jahren in Rente gegangen ist oder kurz davorsteht, könnte betroffen sein.
Das Problem? Sie haben Ihre Rentenbeiträge bereits versteuert - und sollen jetzt auch noch Ihre Rentenzahlungen versteuern. Klingt unfair? Ist es auch.
Zeit für einen Plan! Wer seine Finanzen im Ruhestand optimieren will, sollte wissen, worauf es ankommt - besonders, wenn es um internationale Rentenzahlungen geht.
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Doppelbesteuerung bedeutet, dass Rentner zweimal Steuern auf dasselbe Geld zahlen - erst während des Arbeitslebens auf ihre Rentenbeiträge und später noch einmal auf die Rentenzahlungen.1
Wenn die steuerfreien Rentenauszahlungen geringer sind als die zuvor versteuerten Beitragszahlungen, entstehen finanzielle Nachteile. Genau das betrifft viele Rentner seit der Steuerreform von 2005.
Der Systemwechsel im Überblick:
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2002) stellte fest, dass gesetzliche Renten steuerlich schlechter behandelt wurden als Beamtenpensionen. Das sollte das Alterseinkünftegesetz ändern. Doch für Rentner in der Übergangsphase führt die Reform nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern zu doppelter Steuerbelastung.
Der Systemwechsel von 2005 hat eine Übergangsphase geschaffen, in der das alte und das neue Besteuerungsmodell aufeinandertreffen - mit ungünstigen Folgen für bestimmte Rentnerjahrgänge. Das Problem: Manche zahlen doppelt, weil ihre steuerfreien Rentenauszahlungen niedriger sind als die versteuerten Beitragszahlungen.2
Die Rechnung ist einfach: Ist der steuerfreie Rentenanteil geringer als die versteuerten Einzahlungen? Doppelbesteuerung!
Die Bundesregierung hat nachgebessert: Seit 2023 sind Rentenbeiträge voll absetzbar, und der Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils wurde verlangsamt. Ob das reicht? Die Zeit wird’s zeigen.
Nicht alle Rentner müssen sich Sorgen machen - aber für einige Gruppen kann es richtig teuer werden.3
Besonders betroffen sind:
Entwarnung für einige: Wer weniger als 1.000 Euro Rente monatlich erhält, liegt meist unter den Steuerfreibeträgen. Zudem sollen neue Steuerreformen die Lage entschärfen - ob das reicht, bleibt abzuwarten.4
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat 2021 mit seinen Urteilen zur Doppelbesteuerung für Wirbel gesorgt. Zwar sah er in den verhandelten Fällen keine Doppelbesteuerung, doch er warnte: Für künftige Rentner könnte es kritisch werden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass die aktuelle Rentenbesteuerung verfassungskonform ist. Allerdings bedeutet das nicht, dass sie für alle gerecht ist. Entscheidend ist, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt, wenn die Summe der steuerfreien Rentenzahlungen niedriger ist als die versteuerten Beiträge - in diesem Fall zahlen Rentner drauf.5
Die Gute Nachricht:
Wer bereits in Rente ist, kann meist durchatmen - die Steuerlast bleibt in den meisten Fällen stabil.
Die Schlechte Nachricht:
Wer noch auf die Rente zusteuert, vor allem Selbstständige, könnte doppelt belastet werden. Ohne smarte Steuerplanung kann es teuer werden.
Um gegenzusteuern, wurden einige Änderungen beschlossen. Seit 2023 sind Rentenbeiträge voll absetzbar, was die Steuerlast in der Erwerbsphase senken soll. Seit 2024 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil langsamer - nur noch um 0,5 % pro Jahr statt 1 %. Außerdem wurde die Vollbesteuerung auf 2058 verschoben - ursprünglich war sie bereits für 2040 geplant.6
Diskutiert werden eine längere Übergangsphase bis 2070 und rückwirkende Anpassungen ab 2015. Aber: Noch nichts ist beschlossen - und einige Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes hängen in der Schwebe.
Mit kluger Planung lässt sich Doppelbesteuerung vermeiden. Frühzeitiges Steuermanagement hilft, unnötige Abgaben zu reduzieren. Wer noch im Berufsleben steht, sollte den Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge voll nutzen. Auch eine gestaffelte Auszahlung von Betriebsrenten oder Kapitallebensversicherungen kann die Steuerlast verteilen.
Lohnabrechnungen, Steuer- und Rentenbescheide sollten gut aufbewahrt werden, um versteuerte und unversteuerte Beiträge nachvollziehbar zu machen. Diese Unterlagen können Jahre später noch entscheidend sein.
Steuerberater und Rentenberater kennen die Feinheiten der Besteuerung und helfen, steuerliche Nachteile zu vermeiden. Eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein kann ebenfalls sinnvoll sein.7
💡 Wichtig:
Die Regierung hat erste Entlastungen beschlossen, doch wer sich nicht allein darauf verlässt, bleibt finanziell flexibler.
Träumen Sie von einem Ruhestand mit Sand zwischen den Zehen und Cocktails in der Hand? Klingt traumhaft - doch steuerlich ist das kein Selbstläufer. Wer seine Rente ins Ausland mitnimmt, sollte wissen, welcher Staat am Ende die Hand aufhält.
Zum Glück hat Deutschland mit rund 40 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die regeln, wo Ihre Rente besteuert wird. Dabei gibt es verschiedene Modelle: In manchen Ländern zahlen Sie nur dort Steuern, in anderen wird die Steuer angerechnet oder zwischen beiden Ländern aufgeteilt.8
Klingt kompliziert? Hier ein paar Beispiele:
Wenn Sie unter sechs Monate pro Jahr im Ausland leben, bleibt steuerlich alles wie in Deutschland. Bei einem dauerhaften Umzug gelten Sie meist nur noch als „beschränkt steuerpflichtig“ - mit möglichen Vorteilen und Nachteilen. Ansprechpartner für alle Rentner mit Auslandsbezug ist übrigens das Finanzamt Neubrandenburg.9
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