Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen: Was Sie wissen müssen.

Dominik Sobaniec

Internationale Überweisungen galten lange als mühsam - teuer, langsam und voller Bürokratie. Doch vieles hat sich verändert.

Seit 2011 macht Wise Überweisungen rund um den Globus wesentlich fairer und smarter. Nun zieht auch der Gesetzgeber nach:

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Meldegrenze für Auslandsüberweisungen bei 50.000 Euro und ist damit deutlich höher als die bisherigen 12.500 Euro.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Meldung notwendig ist, wie Sie Stolperfallen vermeiden können und warum Sie mit Wise auch bei größeren Beträgen stets auf der sicheren Seite sind.

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Was ist die Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen?

Betrachten Sie die Meldepflicht nicht als Überregulierung, sondern als den wirtschaftlichen Pulsmesser Deutschlands.

Die rechtliche Grundlage bildet die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Verbindung mit dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Gemäß dieser Bestimmungen sammelt die Deutsche Bundesbank Informationen über internationale Zahlungsströme.

Auf diese Weise entstehen Statistiken, die dabei helfen, den Geld- und Warenverkehr mit dem Ausland im Blick zu behalten.1

Wer ist der Hauptdarsteller? Sie. Sobald Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (länger als ein Jahr) in Deutschland haben, sind Sie im Spiel - egal, welche Staatsbürgerschaft in Ihrem Pass steht.

Was zählt als Zahlung?

💡 Mehr als Sie denken:2

➡️ Klassische Überweisungen (in jeder Währung)

➡️ Barzahlungen und Lastschriften

➡️ Schecks und Kartenzahlungen

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Wann und wie müssen Überweisungen gemeldet werden?

Die alten 12.500 EUR sind passé - seit dem 01.01.2025 liegt die neue Messlatte bei 50.000 EUR. Jede Zahlung darüber muss gemeldet werden, egal, ob Sie Geld ins Ausland senden oder aus dem Ausland erhalten.

💡 Die Frist im Blick:

Für die Meldung Ihrer Auslandsüberweisungen gilt ein klares Zeitfenster. Die Information muss bis zum siebten Kalendertag des Folgemonats bei der Deutschen Bundesbank eingehen.

Wenn Sie also beispielsweise am 20. Juni eine Überweisung tätigen, muss die Meldung spätestens am 7. Juli erfolgen.

💡 Ihr direkter Draht zur Bundesbank (die Z4-Meldung):

Für Privatpersonen ist es ganz einfach:

Sie können die Meldung entweder telefonisch durchgeben oder das Online-Formular nutzen.

💡 Telefonische Meldung:

Rufen Sie die kostenlose Hotline an: 0800 1234-111. Ein kurzer, formloser Anruf genügt. (Erreichbar: Mo-Fr, 9-15 Uhr).

💡 Für Unternehmen & Profis:

Die Meldung wird elektronisch über das AMS-Portal übermittelt.

💡 Welche Ausnahmen gibt es:

➡️ Alle Zahlungen unter 50.000 EUR.

➡️ Zahlungen für den Kauf oder Verkauf von Waren.

➡️ Kurzfristige Kredite mit einer Laufzeit unter 12 Monaten.

➡️ Reine Überträge zwischen Ihren eigenen Konten im In- und Ausland.

Relevante gesetzliche Regelungen

Das zugrunde liegende Regelwerk (§ 11 AWG, § 67 AWV) müssen Sie nicht im Detail kennen. Es gibt jedoch eine Faustregel, die Sie kennen sollten:

Maßgeblich ist Ihr Wohnsitz, nicht Ihr Pass. Wer länger als ein Jahr in Deutschland lebt, gilt rechtlich als Inländer.

💡 Relevant für Unternehmen:

Seit Mai 2025 zieht der Gesetzgeber im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) vor allem für Unternehmen die Zügel an. Bußgelder wurden drastisch erhöht und die Regeln verschärft. Daher ist es für Unternehmer jetzt umso wichtiger, die Spielregeln zu kennen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Meldepflicht

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - diese Binsenweisheit kann hier richtig teuer werden. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht ist nämlich kein Kavaliersdelikt.

💡 Das Bußgeld:

Für jede vergessene Meldung können bis zu 30.000 EUR fällig fällig werden, wobei die genaue Höhe der Sanktion dem jeweiligen Einzelfall angepasst wird.

💡 Die Verjährung:

Verstöße können vom Staat innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Jahren verfolgt werden. Somit können selbst ältere Fälle, die die Grenze von 12.500 EUR überschritten haben, noch relevant sein.

💡 Notlösung, die Selbstanzeige:

Haben Sie schon einmal eine Meldung vergessen? Dann sollten Sie selbst aktiv werden, bevor es die Behörde tut. Eine freiwillige Selbstanzeige kann Sie vor einem Bußgeld schützen - aber nur, wenn Sie schnell handeln. Seit Mai 2025 werden viele Verstöße härter eingestuft. Das Zeitfenster ist noch offen, doch es schließt sich rasch.

Wie Wise Ihnen bei internationalen Überweisungen hilft

Auslandsüberweisungen bei traditionellen Banken fühlen sich oft so an, als würde man sein Geld mit der Postkutsche schicken: Sie sind teuer, dauern lange und es fallen versteckte Gebühren an.

Wise hat das System auf den Kopf gestellt. Anstatt Ihr Geld auf eine teure Weltreise durch veraltete Bankennetzwerke zu schicken, nutzt Wise ein smarteres System. Das Ergebnis? Ihr Geld kommt an, als wäre es nie weg gewesen.

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❗ Wichtiger Hinweis:

Wise macht den Transfer zwar genial einfach, doch die Meldepflicht bleibt Ihre Verantwortung. Überweisungen über 50.000 EUR müssen Sie selbst bei der Bundesbank melden. Diese Pflicht kann Ihnen kein Dienstleister abnehmen.

So registrieren Sie sich bei Wise

Die Registrierung bei Wise ist einfach und unkompliziert. So funktioniert’s:

Schritt für Schritt zum Wise Konto

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Mit E-Mail und Passwort oder via Google, Apple oder Facebook. Ganz nach Geschmack.

💡 Verifizieren:

Laden Sie ein gültiges Ausweisdokument hoch. Bei Business-Konten zusätzlich Infos zur Firma.

💡 Adresse bestätigen:

Per Stromrechnung, Steuerbescheid oder Kontoauszug - Hauptsache: klar lesbar und aktuell.

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💡 Unser Tipp:

Legen Sie gleich ein paar Währungen an, testen Sie die Wise App, empfangen Sie erste Zahlungen. Ein Konto, das weltweit denkt, eröffnet auch neue Wege.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt die Meldepflicht auch für Ausländer, die in Deutschland wohnen?

Ja, absolut. Entscheidend für die Meldepflicht ist nicht Ihre Staatsbürgerschaft, sondern Ihr Wohnsitz. Sobald Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (länger als ein Jahr) in Deutschland haben, gelten Sie als Inländer und sind voll meldepflichtig - unabhängig davon, welchen Pass Sie besitzen.

Was genau ist eine Z4-Meldung?

Die sogenannte Z4-Meldung ist nichts anderes als die Meldung von Auslandsüberweisungen an die Deutsche Bundesbank. Als Privatperson können Sie diese entweder per Anruf über die kostenlose Hotline (0800 1234-111) oder bequem über das Online-Formular erledigen.

Gilt die alte Meldegrenze von 12.500 EUR noch für frühere Überweisungen?

Ja, sie kann weiterhin relevant sein. Die Behörden haben bis zu drei Jahre Zeit, um Verstöße zu verfolgen. Das bedeutet, dass eine nicht gemeldete Überweisung von beispielsweise 15.000 EUR aus dem Jahr 2024 heute noch mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Muss ich die Bezahlung für Waren aus dem Ausland (z. B. ein Auto) melden?

Nein, denn Zahlungen, die für den Kauf oder Verkauf von Waren getätigt werden, sind eine explizite Ausnahme von der Meldepflicht. Der Kaufpreis für ein Auto aus dem Ausland muss also nicht gemeldet werden, auch wenn er über 50.000 EUR liegt.

Wie melden Unternehmen Auslandsüberweisungen?

Unternehmen können nicht die Telefon-Hotline für Privatpersonen nutzen. Die Meldung muss bei Firmen und Unternehmern elektronisch über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS-Portal) der Bundesbank erfolgen.


Verwendete Quellen (Stand 01.10.2025):
  1. Meldepflicht bei Auslandsüberweisungen: Alles, was du wissen solltest 2025 - Exiap
  2. Meldungen im Zahlungsverkehr mit dem Ausland - IHK Rhein-Neckar

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