Einkommensteuer in Thailand: Steuersätze, Regeln und Pflichten

Alexandra Vogt

Thailand ist ein beliebtes Ziel für Schweizer Reisende, Auswanderer und Rentner. Wer dort geschäftlich aktiv ist oder sich vor Ort dauerhaft niederlässt, muss jedoch auch vor Ort sein Einkommen besteuern. Wie das funktioniert, welche Raten gelten und Weiteres haben wir kurz und knapp zusammengestellt.

Wie funktioniert die Einkommensteuer in Thailand?

Die persönliche Einkommensteuer in Thailand wird vom Revenue Department (der thailändischen Steuerbehörde) verwaltet und auf das Nettoeinkommen von Einzelpersonen erhoben. Es handelt sich um ein progressives Steuersystem, bei dem der Steuersatz mit dem Einkommen steigt.

Das Steuerjahr in Thailand entspricht dem Kalenderjahr, beginnend am 1. Januar und endend am 31. Dezember. Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung für das abgelaufene Steuerjahr bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen.¹

Aktuelle Einkommensteuersätze in Thailand

Die Einkommensteuer in Thailand wird auf das steuerpflichtige Nettoeinkommen erhoben, das nach Abzug aller zulässigen Abzüge und Freibeträge verbleibt. Die Steuersätze sind progressiv gestaffelt. Einkommen bis zu 150'000 thailändischen Baht ist von der Steuer befreit. Für höhere Einkommen gelten Sätze zwischen 5 % und 35 %.¹

Die Steuersätze für persönliches Einkommen sind wie folgt gestaffelt:¹

  • 0 – 150'000 thailändische Baht: 0 % (steuerfrei)
  • 150'001 – 300'000 thailändische Baht: 5 %
  • 300'001 – 500'000 thailändische Baht: 10 %
  • 500'001 – 750'000 thailändische Baht: 15 %
  • 750'001 – 1'000'000 thailändische Baht: 20 %
  • 1'000'001 – 2'000'000 thailändische Baht: 25 %
  • 2'000'001 – 5'000'000 thailändische Baht: 30 %
  • Über 5'000'000 thailändische Baht: 35 %

Diese Sätze gelten für das zu versteuernde Einkommen, nachdem alle Abzüge und Freibeträge angewendet wurden.

Wer muss in Thailand Einkommensteuer zahlen?

Grundsätzlich muss jede Person, die ein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, in Thailand Einkommensteuer zahlen. Dies umfasst Einzelpersonen, ungeteilte Nachlässe, nicht rechtsfähige Personengruppen und einfache Personengesellschaften.

Die Steuerpflicht hängt vom Wohnsitzstatus und der Herkunft des Einkommens ab. Als "ansässig" gilt eine Person, die sich mindestens 180 Tage im Steuerjahr in Thailand aufhält.Steuerrechtlich bedeutet das:¹

  • Ansässige Personen (Residents): Generell steuerpflichtig für alle Einkommen. Das bedeutet, dass sowohl Einkommen aus Quellen in Thailand als auch Einkommen aus ausländischen Quellen, das nach Thailand eingeführt wird, der thailändischen Einkommensteuer unterliegt.
  • Nicht ansässige Personen (Non-Residents): Nur auf Einkommen steuerpflichtig, das aus Quellen in Thailand stammt.

Das steuerpflichtige Einkommen, auch "assessable income" genannt, umfasst acht Kategorien:¹

  1. Einkommen aus Anstellung (Gehälter, Löhne).
  2. Einkommen aus einem Amt, einer Position oder einer Dienstleistung (Gebühren, Provisionen).
  3. Einkommen aus Goodwill, Urheberrechten oder anderen Rechten.
  4. Einkommen in Form von Zinsen, Dividenden oder Kapitalerträgen.
  5. Einkommen aus der Vermietung von Immobilien und Vertragsbruch bei Ratenkaufverträgen.
  6. Einkommen aus freien Berufen (z.B. Ärzte, Anwälte, Architekten).
  7. Einkommen aus einem Vertrag oder einer Tätigkeit, bei der der Auftragnehmer Material zusätzlich zur Arbeit bereitstellt.
  8. Einkommen aus Handel, Landwirtschaft, Transport oder anderen nicht zuvor genannten Aktivitäten.

Ausnahmen und Sondertarife

Das thailändische Steuersystem sieht verschiedene Abzüge und Freibeträge vor, die das zu versteuernde Nettoeinkommen reduzieren. Diese sollen die finanzielle Belastung der Steuerzahler mindern und bestimmte soziale Ziele fördern.

Abzüge (Deductions):
Die Höhe des zulässigen Abzugs hängt von der Art des Einkommens ab. Für Einkommen aus Anstellung (Kategorie 1 und 2) kann ein Abzug von 50 % des Einkommens, jedoch nicht mehr als 100'000 thailändische Baht, geltend gemacht werden. Für Einkommen aus Rechten (Kategorie 3) oder der Vermietung von Immobilien (Kategorie 5) gelten ebenfalls spezifische Abzugsregeln.¹

Freibeträge (Allowances):
Nach den Abzügen können Steuerzahler verschiedene persönliche Freibeträge geltend machen:¹

  • Persönlicher Freibetrag: 30'000 thailändische Baht für den Steuerzahler.
  • Ehegattenfreibetrag: 30'000 thailändische Baht für den Ehepartner des Steuerzahlers, sofern dieser kein eigenes Einkommen hat.
  • Kinderfreibetrag: 15'000 thailändische Baht pro Kind (minderjährig bzw. in Ausbildung bis zu 25 Jahre). Dieser Freibetrag kann für maximal 3 Kinder beantragt werden.
  • Elternfreibetrag: 30'000 thailändische Baht für jeden unterhaltsberechtigten Elternteil (sowohl des Steuerzahlers als auch des Ehepartners), sofern die Eltern über 60 Jahre alt sind und ihr eigenes Einkommen einen Schwellenwert von 30'000 Baht nicht übersteigt.
  • Versicherungs- und Investitionsfreibeträge: Beiträge zu Lebensversicherungen, Gesundheitsversicherungen und bestimmten Pensionsfonds können ebenfalls bis zu festgelegten Höchstgrenzen abgesetzt werden.

Wie wird die Steuer in Thailand berechnet?

Die Berechnung der persönlichen Einkommensteuer in Thailand folgt einer klaren Formel. Der Prozess lässt sich in drei Hauptschritte unterteilen:¹

  1. Ermittlung des steuerpflichtigen Gesamteinkommens (Assessable Income):
    Zuerst wird das gesamte Einkommen aus allen acht Kategorien, das im Laufe des Steuerjahres erzielt wurde, summiert.
  2. Abzug von Ausgaben und Freibeträgen zur Ermittlung des Nettoeinkommens:
    Vom steuerpflichtigen Gesamteinkommen werden die zulässigen Abzüge (Deductions) und Freibeträge (Allowances) abgezogen. Die Formel lautet:
    Steuerpflichtiges Gesamteinkommen - Abzüge - Freibeträge = Zu versteuerndes Nettoeinkommen
  3. Anwendung des progressiven Steuersatzes:
    Das so ermittelte zu versteuernde Nettoeinkommen wird dann auf die progressive Steuertabelle angewendet, um die geschuldete Steuer zu berechnen. Die Steuer wird für jede Einkommenstufe separat berechnet und dann summiert.

Ein wichtiger Aspekt des Systems ist die Quellensteuer (Withholding Tax). Bei bestimmten Einkommensarten, insbesondere bei Gehältern, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die voraussichtliche Einkommensteuer direkt vom Gehalt einzubehalten und an das Revenue Department abzuführen. Diese einbehaltene Steuer wird am Ende des Jahres auf die endgültige Steuerschuld angerechnet.¹

Rechte und zuständige Behörden

Die Einhaltung der Steuervorschriften in Thailand wird vom Revenue Department überwacht. Steuerzahler haben sowohl Rechte als auch Pflichten, um die korrekte Abwicklung ihrer Steuerangelegenheiten zu gewährleisten.

Pflichten der Steuerzahler:

  • Steuererklärung: Alle Personen mit steuerpflichtigem Einkommen müssen jährlich eine Steuererklärung (Formular P.N.D. 90 oder 91) einreichen.¹ Die Frist für die Einreichung ist der 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres.
  • Zahlung: Die geschuldete Steuer muss zusammen mit der Steuererklärung entrichtet werden.¹ Es besteht die Möglichkeit, die Steuer in bis zu drei gleichen Raten ohne Zinsen zu zahlen, sofern der geschuldete Betrag 3'000 thailändische Baht übersteigt.
  • Quellensteuer: Arbeitgeber und andere Zahlende bestimmter Einkommensarten sind gesetzlich verpflichtet, die Quellensteuer einzubehalten und fristgerecht an die Steuerbehörde abzuführen.

Sanktionen bei Nichteinhaltung:

  • Verspätete Einreichung: Bei verspäteter Einreichung der Steuererklärung können Strafen anfallen.
  • Verspätete Zahlung: Auf nicht oder unvollständig gezahlte Steuerbeträge wird ein monatlicher Zuschlag von 1,5 % erhoben.

Steuerzahler haben das Recht, gegen Steuerbescheide Einspruch zu erheben. Der Einspruch muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bescheids beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

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FAQs

Was ist das Steuerjahr in Thailand?

Das Steuerjahr (oder Veranlagungszeitraum) in Thailand entspricht dem Kalenderjahr und dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.¹

Bis wann muss ich meine Steuererklärung in Thailand einreichen?

Die Steuererklärung für die persönliche Einkommensteuer muss bis zum 31. März des Jahres eingereicht werden, das auf das Steuerjahr folgt.¹

Gibt es in Thailand einen allgemeinen Steuerfreibetrag?

Ja, Einkommen bis zu einer Höhe von 150'000 thailändischen Baht pro Jahr ist von der Einkommensteuer befreit. Darüber hinaus gibt es einen persönlichen Freibetrag von 60'000 thailändischen Baht, der vom Einkommen abgezogen werden kann, bevor die Steuersätze angewendet werden.¹

Ist Einkommen aus dem Ausland in Thailand steuerpflichtig?

Ja, für in Thailand ansässige Personen (Personen, die sich mindestens 180 Tage im Jahr im Land aufhalten) ist Einkommen aus ausländischen Quellen steuerpflichtig, wenn es im selben Steuerjahr, in dem es verdient wurde, nach Thailand eingeführt wird.¹

Quellen (Stand 17.12.2025):
  1. The Revenue Department – Einkommensteuer Thailand

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