Ruhestand in Thailand als Schweizer Rentner: Visum, Kosten & Steuern
Ruhestand in Thailand als Schweizer Rentner planen: Alles zu Visum, Lebenshaltungskosten, Steuern und beliebten Zielorten. Mit Tipps für günstige Überweisungen.
Thailand ist ein beliebtes Ziel für Schweizer Reisende, Auswanderer und Rentner. Wer dort geschäftlich aktiv ist oder sich vor Ort dauerhaft niederlässt, muss jedoch auch vor Ort sein Einkommen besteuern. Wie das funktioniert, welche Raten gelten und Weiteres haben wir kurz und knapp zusammengestellt.
Die persönliche Einkommensteuer in Thailand wird vom Revenue Department (der thailändischen Steuerbehörde) verwaltet und auf das Nettoeinkommen von Einzelpersonen erhoben. Es handelt sich um ein progressives Steuersystem, bei dem der Steuersatz mit dem Einkommen steigt.
Das Steuerjahr in Thailand entspricht dem Kalenderjahr, beginnend am 1. Januar und endend am 31. Dezember. Steuerpflichtige müssen ihre Steuererklärung für das abgelaufene Steuerjahr bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen.¹
Die Einkommensteuer in Thailand wird auf das steuerpflichtige Nettoeinkommen erhoben, das nach Abzug aller zulässigen Abzüge und Freibeträge verbleibt. Die Steuersätze sind progressiv gestaffelt. Einkommen bis zu 150'000 thailändischen Baht ist von der Steuer befreit. Für höhere Einkommen gelten Sätze zwischen 5 % und 35 %.¹
Die Steuersätze für persönliches Einkommen sind wie folgt gestaffelt:¹
Diese Sätze gelten für das zu versteuernde Einkommen, nachdem alle Abzüge und Freibeträge angewendet wurden.
Grundsätzlich muss jede Person, die ein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, in Thailand Einkommensteuer zahlen. Dies umfasst Einzelpersonen, ungeteilte Nachlässe, nicht rechtsfähige Personengruppen und einfache Personengesellschaften.
Die Steuerpflicht hängt vom Wohnsitzstatus und der Herkunft des Einkommens ab. Als "ansässig" gilt eine Person, die sich mindestens 180 Tage im Steuerjahr in Thailand aufhält.Steuerrechtlich bedeutet das:¹
Das steuerpflichtige Einkommen, auch "assessable income" genannt, umfasst acht Kategorien:¹
Das thailändische Steuersystem sieht verschiedene Abzüge und Freibeträge vor, die das zu versteuernde Nettoeinkommen reduzieren. Diese sollen die finanzielle Belastung der Steuerzahler mindern und bestimmte soziale Ziele fördern.
Abzüge (Deductions):
Die Höhe des zulässigen Abzugs hängt von der Art des Einkommens ab. Für Einkommen aus Anstellung (Kategorie 1 und 2) kann ein Abzug von 50 % des Einkommens, jedoch nicht mehr als 100'000 thailändische Baht, geltend gemacht werden. Für Einkommen aus Rechten (Kategorie 3) oder der Vermietung von Immobilien (Kategorie 5) gelten ebenfalls spezifische Abzugsregeln.¹
Freibeträge (Allowances):
Nach den Abzügen können Steuerzahler verschiedene persönliche Freibeträge geltend machen:¹
Die Berechnung der persönlichen Einkommensteuer in Thailand folgt einer klaren Formel. Der Prozess lässt sich in drei Hauptschritte unterteilen:¹
Ein wichtiger Aspekt des Systems ist die Quellensteuer (Withholding Tax). Bei bestimmten Einkommensarten, insbesondere bei Gehältern, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die voraussichtliche Einkommensteuer direkt vom Gehalt einzubehalten und an das Revenue Department abzuführen. Diese einbehaltene Steuer wird am Ende des Jahres auf die endgültige Steuerschuld angerechnet.¹
Die Einhaltung der Steuervorschriften in Thailand wird vom Revenue Department überwacht. Steuerzahler haben sowohl Rechte als auch Pflichten, um die korrekte Abwicklung ihrer Steuerangelegenheiten zu gewährleisten.
Pflichten der Steuerzahler:
Sanktionen bei Nichteinhaltung:
Steuerzahler haben das Recht, gegen Steuerbescheide Einspruch zu erheben. Der Einspruch muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Bescheids beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

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Das Steuerjahr (oder Veranlagungszeitraum) in Thailand entspricht dem Kalenderjahr und dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.¹
Die Steuererklärung für die persönliche Einkommensteuer muss bis zum 31. März des Jahres eingereicht werden, das auf das Steuerjahr folgt.¹
Ja, Einkommen bis zu einer Höhe von 150'000 thailändischen Baht pro Jahr ist von der Einkommensteuer befreit. Darüber hinaus gibt es einen persönlichen Freibetrag von 60'000 thailändischen Baht, der vom Einkommen abgezogen werden kann, bevor die Steuersätze angewendet werden.¹
Ja, für in Thailand ansässige Personen (Personen, die sich mindestens 180 Tage im Jahr im Land aufhalten) ist Einkommen aus ausländischen Quellen steuerpflichtig, wenn es im selben Steuerjahr, in dem es verdient wurde, nach Thailand eingeführt wird.¹
Quellen (Stand 17.12.2025):*Services für Schweizer Kunden werden von Wise Payments Limited zur Verfügung gestellt. Wise Payments Limited ist als Electronic Money Institution (EMI) bei der UK Financial Conduct Authority (FCA) mit der Zulassungsnummer 900507 registriert.
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